
Km Geld Österreich 2025: Alle offiziellen Sätze & Änderungen
Wenn Sie 2025 beruflich mit dem Auto, Motorrad oder Fahrrad unterwegs sind, hat sich beim Kilometergeld einiges getan: Seit 1. Jänner 2025 gilt für Pkw ein einheitlicher Satz von 0,50 Euro pro Kilometer (bestätigt durch das Bundesministerium für Finanzen (BMF)), während für Zweiradfahrer zur Jahresmitte eine überraschende Senkung folgte. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Sätze genau gelten, wie Sie Ihr Kilometergeld richtig berechnen und was sich für Ihre Steuererklärung ändert.
PKW-Kilometergeld 2025: 0,50 €/km (ganzjährig) ·
Motorrad 1. Halbjahr: 0,50 €/km ·
Motorrad ab 1. Juli: 0,25 €/km ·
Fahrrad 1. Halbjahr: 0,50 €/km ·
Fahrrad ab 1. Juli: 0,25 €/km ·
Mitfahrerzuschlag: 0,15 €/km (ganzjährig)
Kurzüberblick
- 1.1.2025: Einheitliche Erhöhung auf 0,50 €/km für alle Fahrzeugtypen (BMF)
- 1.7.2025: Senkung für Motorrad und Fahrrad auf 0,25 €/km (ÖGK)
- PKW- und Mitfahrerzuschlag bleiben unverändert (BMF)
Sechs zentrale Werte, die Sie für 2025 kennen müssen:
| Fahrzeugtyp / Zuschlag | 1. Halbjahr 2025 | Ab 1. Juli 2025 |
|---|---|---|
| PKW / Kombi | 0,50 €/km (BMF) | 0,50 €/km (ÖGK) |
| Motorrad / Motorfahrrad | 0,50 €/km (BMF) | 0,25 €/km (ÖGK) |
| Fahrrad | 0,50 €/km (BMF) | 0,25 €/km (ÖGK) |
| Mitfahrerzuschlag (pro Person) | 0,15 €/km (BMF) | 0,15 €/km (ÖGK) |
| Höchstbetrag Fahrrad (jährlich) | 1.500 € (Quelle: BMF Steuerbuch 2025) | |
Wie hoch war das Kilometergeld 2025 in Österreich?
Die offiziellen Sätze für PKW, Motorrad und Fahrrad
- PKW: 0,50 €/km ab 1. Jänner 2025 – bestätigt durch das BMF.
- Motorrad und Motorfahrrad: 0,50 €/km bis 30. Juni, danach 0,25 €/km – laut ÖGK.
- Fahrrad: analog zum Motorrad – 0,50 €/km im ersten Halbjahr, 0,25 €/km ab Juli (ÖGK).
- Mitfahrerzuschlag: 0,15 €/km pro Person, unverändert über das ganze Jahr (BMF).
Die Änderung ab 1. Juli 2025
Während der PKW-Satz stabil blieb, senkte der Gesetzgeber die Sätze für Motorrad und Fahrrad von 0,50 auf 0,25 €/km. Die Wirtschaftskammer (WKO – Interessenvertretung der Unternehmen) hatte die einheitliche Erhöhung zum Jahresbeginn noch begrüßt. Die Kehrtwende zur Jahresmitte überraschte viele.
Die unterschiedlichen Sätze zeigen, dass die Wahl des Fahrzeugs und der Zeitpunkt der Fahrt direkte finanzielle Auswirkungen haben.
Wie hoch ist die km Geldpauschale 2025?
Abgrenzung zur Pendlerpauschale
Die „km Geldpauschale“ ist umgangssprachlich und meint das amtliche Kilometergeld – ein pauschaler Satz pro gefahrenem Kilometer für Dienstreisen. Die Pendlerpauschale hingegen ist ein steuerlicher Freibetrag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Beide können nebeneinander geltend gemacht werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Das BMF Steuerbuch 2025 führt beide Konzepte getrennt.
Höchstbeträge und Freibeträge
- Für Fahrradkilometer gilt ein Höchstbetrag von 1.500 € pro Jahr (BMF Steuerbuch 2025).
- Das Kilometergeld kann ohne Einzelnachweis bis zu bestimmten Beträgen geltend gemacht werden; bei Überschreiten sind detaillierte Aufzeichnungen nötig (RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes).
Der Höchstbetrag von 1.500 € für Fahrräder ist schnell ausgeschöpft – wer 2025 mehr als 6.000 km mit dem Rad zurücklegt (ab Juli nur 0,25 €/km), kann nicht alles absetzen. Eine Kombination mit anderen Verkehrsmitteln kann sinnvoll sein.
Die Begrenzung auf 1.500 € pro Jahr für Fahrradkilometer begrenzt die steuerliche Absetzbarkeit für Vielnutzer.
Wie hoch ist der aktuelle Kilometersatz in Österreich?
Aktuelle Sätze für PKW, Motorrad, Fahrrad
- PKW: 0,50 €/km (gültig seit 1.1.2025, keine Änderung im Juli) – BMF
- Motorrad: 0,25 €/km (seit 1.7.2025) – ÖGK
- Fahrrad: 0,25 €/km (seit 1.7.2025) – ÖGK
- Mitfahrer: 0,15 €/km (unverändert) – BMF
Zeitraum der Gültigkeit
Die aktuellen Sätze für PKW und Mitfahrer gelten für das gesamte Jahr 2025. Für Motorrad und Fahrrad gilt der reduzierte Satz ab 1. Juli 2025 – Fahrten in den ersten sechs Monaten werden noch mit 0,50 €/km abgerechnet. Der ÖAMTC (Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touring Club – Verkehrsclub) wies auf die Halbjahresänderung hin.
Die zeitliche Staffelung der Sätze erfordert eine bewusste Planung von Dienstreisen, um den höheren Satz noch zu nutzen.
Wie hoch ist das Kilometergeld in Österreich im Jahr 2025?
Übersichtstabelle der Sätze für 2025
Sechs Fahrzeugkategorien, zwei Halbjahre – ein klares Muster: Der PKW-Satz bleibt stabil, die Zweiradsätze sinken zur Mitte des Jahres.
| Fahrzeugtyp | 1.1. – 30.6.2025 | 1.7. – 31.12.2025 |
|---|---|---|
| PKW / Kombi | 0,50 €/km | 0,50 €/km |
| Motorrad / Motorfahrrad | 0,50 €/km | 0,25 €/km |
| Fahrrad | 0,50 €/km | 0,25 €/km |
| Mitfahrer (pro Person) | 0,15 €/km | 0,15 €/km |
Besonderheiten für Selbständige und Arbeitnehmer
- Selbständige können das Kilometergeld als Betriebsausgabe absetzen. Die WKO rät, die tatsächlichen Kosten mit dem Kilometergeld zu vergleichen.
- Arbeitnehmer erhalten Kilometergeld als steuerfreie Reisekostenvergütung vom Arbeitgeber. Die ÖGK weist darauf hin, dass die Sätze ab Juli 2025 für Zweiradfahrer sinken.
Selbständige, die 2025 viel mit dem Rad unterwegs sind, verlieren ab Juli 0,25 € pro Kilometer im Vergleich zum Jahresbeginn. Eine Umstellung auf PKW oder eine Anpassung der Reisekostenabrechnung kann sich lohnen.
Die Wahl zwischen Kilometergeld und tatsächlichen Kosten gewinnt für Selbständige angesichts der Halbjahresänderung an Bedeutung.
Wie viel Kilometergeld 2025?
Beispielrechnung für eine Dienstreise
Nehmen Sie eine 100-km-Dienstreise mit dem PKW ab Juli 2025: 100 km × 0,50 € = 50,00 € Kilometergeld. Für die gleiche Strecke mit dem Fahrrad ab Juli: 100 km × 0,25 € = 25,00 €. Im ersten Halbjahr wären es noch 50,00 € gewesen (BMF).
Faktoren, die die Höhe beeinflussen
- Fahrzeugtyp: PKW, Motorrad, Fahrrad oder Mitfahrer
- Zeitpunkt der Fahrt: vor oder nach dem 1. Juli 2025
- Anzahl der Mitfahrer: maximal 0,15 € pro Person und Kilometer
- Höchstbetrag für Fahrradkilometer: 1.500 € pro Jahr (BMF Steuerbuch 2025)
Die konkreten Zahlen verdeutlichen die finanziellen Konsequenzen der Halbjahresänderung für Zweiradfahrer.
Wann gilt 0,50 Euro pro Kilometer?
Stichtag 1. Juli 2025
Der Satz von 0,50 € pro Kilometer gilt ab 1. Juli 2025 für PKW und Fahrräder – aber nur für Fahrräder, wenn die Fahrt vor dem 1. Juli stattfindet. Ab Juli erhalten Fahrradfahrer nur noch 0,25 €/km. Die ÖGK stellt klar: „Mit 1. Juli 2025 wurde das amtliche Kilometergeld für Motorfahrräder, Motorräder und Fahrräder von 0,50 Euro auf 0,25 Euro pro Kilometer gesenkt.“
Gültigkeit für alle Fahrten ab diesem Datum
Die Kilometergeldverordnung (RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes – konsolidierte Fassung) gilt für betriebliche oder berufliche Fahrten. Für Fahrten vor dem 1. Juli 2025 gilt der Satz von 0,50 €/km für alle Fahrzeugtypen – auch für Motorrad und Fahrrad.
Wer im Juni eine Dienstreise mit dem Rad verschiebt, verliert 0,25 €/km. Die Entscheidung für oder gegen eine Fahrt kurz vor dem Stichtag kann bares Geld kosten.
Die zeitliche Planung wird zum strategischen Faktor für die Reisekostenabrechnung 2025.
Bestätigte Fakten
- PKW-Kilometergeld 2025: 0,50 €/km ab 1. Jänner, unverändert zum 1. Juli (BMF, ÖGK)
- Motorrad und Fahrrad: 0,50 €/km im 1. Halbjahr, 0,25 €/km ab 1. Juli (ÖGK)
- Mitfahrerzuschlag: 0,15 €/km ganzjährig (BMF)
- Höchstbetrag Fahrrad: 1.500 € pro Jahr (BMF Steuerbuch 2025)
- Die Kilometergeldverordnung ist geltendes Recht (RIS)
Was unklar ist
- Sätze für 2026 – noch keine amtliche Veröffentlichung (WKO erwartet Anpassung im Rahmen der Inflationsabgeltung)
- Ob die Senkung für Zweiradfahrer auch 2026 fortgesetzt wird
- Ob der Höchstbetrag für Fahrradkilometer 2026 gleich bleibt
- Ob der PKW-Satz 2026 stabil bleibt oder steigt
- Ob die Anpassung der Sätze für 2026 die Halbjahresregelung beibehält
„Ab 1. Jänner 2025 beträgt das amtliche Kilometergeld in Österreich für Pkw 0,50 Euro pro Kilometer.“
Bundesministerium für Finanzen (BMF) – offizielle Steuerbehörde Österreichs
„Mit 1. Juli 2025 wurde das amtliche Kilometergeld für Motorfahrräder, Motorräder und Fahrräder von 0,50 Euro auf 0,25 Euro pro Kilometer gesenkt.“
Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) – Sozialversicherungsträger
„Die einheitliche Erhöhung des amtlichen Kilometergelds auf 50 Cent ab 1. Jänner 2025 wurde von der Wirtschaft begrüßt.“
Wirtschaftskammer Österreich (WKO) – Interessenvertretung der Unternehmen
„Die Neuerungen im Straßenverkehr und auf Reisen 2025 umfassen auch die Anpassung des Kilometergeldes.“
ÖAMTC – Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touring Club
Die Reisekostenabrechnung 2025 hält eine kleine Überraschung bereit: Während PKW-Fahrer von stabilen 0,50 €/km profitieren, müssen Zweiradfahrer ab Juli mit einem um die Hälfte reduzierten Satz leben. Für Selbständige, die häufig mit dem Rad oder Motorrad unterwegs sind, ist die Wahl zwischen Kilometergeld und tatsächlichen Kosten jetzt noch bedeutsamer. Wer die Fahrten geschickt auf die Monate Juni und Juli verteilt, kann den höheren Satz für das erste Halbjahr nutzen und so die maximale Erstattung herausholen. Die kommende Anpassung für 2026 bleibt abzuwarten – aber die Richtung ist klar: Der Gesetzgeber setzt weiterhin auf Pkw als Hauptverkehrsmittel für Dienstreisen.
wko.at, gerichts-sv.at, oeamtc.at, ris.bka.gv.at, lko.at, port41.at, ris.bka.gv.at
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Kilometergeld und Pendlerpauschale?
Das Kilometergeld ist eine pauschale Vergütung für beruflich veranlasste Fahrten (Dienstreisen) und kann als Betriebsausgabe oder Werbungskosten geltend gemacht werden. Die Pendlerpauschale ist ein steuerlicher Freibetrag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Beide können nebeneinander beansprucht werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Quelle: BMF
Kann ich Kilometergeld für Fahrten von zu Hause zur Arbeit bekommen?
Nein, das Kilometergeld gilt nur für Fahrten, die beruflich veranlasst sind (Dienstreisen, Einsatzwechsel). Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind nicht abgedeckt – hier kommt die Pendlerpauschale zum Zug. Quelle: WKO
Wie hoch ist das Kilometergeld für Elektroautos 2025?
Das amtliche Kilometergeld unterscheidet nicht nach Antriebsart. Für Elektroautos gilt der gleiche Satz wie für konventionelle PKW: 0,50 €/km für das gesamte Jahr 2025. Quelle: BMF
Muss ich Kilometergeld in der Steuererklärung angeben?
Arbeitnehmer erhalten Kilometergeld in der Regel vom Arbeitgeber und müssen es nicht in der Steuererklärung angeben. Selbständige können das Kilometergeld als Betriebsausgabe absetzen und müssen die Fahrten in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erfassen. Quelle: BMF Steuerbuch 2025
Gilt das Kilometergeld auch für Fahrten mit einem Mietwagen?
Ja, das Kilometergeld kann auch für dienstlich genutzte Mietwagen geltend gemacht werden, sofern die tatsächlichen Kosten nicht höher sind. Die Mietwagenkosten (Miete, Treibstoff) können alternativ als Einzelkosten abgesetzt werden. Quelle: RIS
Wie berechne ich das Kilometergeld für mehrere Mitfahrer?
Pro Mitfahrer, der dienstlich mitgenommen wird, können Sie 0,15 € pro Kilometer zusätzlich zum Grundkilometergeld geltend machen. Der Zuschlag gilt für maximal die Anzahl der tatsächlich mitfahrenden Personen. Quelle: ÖGK
Wann wird das Kilometergeld 2026 bekannt gegeben?
Die Sätze für 2026 werden voraussichtlich im Herbst 2025 vom BMF veröffentlicht. Erfahrungsgemäß erfolgt die Ankündigung mit der Steuerbuch-Vorausschau im November. Quelle: WKO
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